
In diesen Anfängerkursen stehen typische Urlaubssituationen im Vordergrund wie: sich vorstellen, Menschen kennenlernen, einfache persönliche Auskünfte einholen und geben, einen Tisch reservieren, in einer Bar oder einem Restaurant etwas bestellen, ein Hotelzimmer buchen und einchecken, einkaufen gehen. Der Kurs ist ganz bewusst nicht als Grammatik- oder Sprachkurs im traditionellen Sinne konzipiert.
In diesen Anfängerkursen stehen typische Urlaubssituationen im Vordergrund wie: sich vorstellen, Menschen kennenlernen, einfache persönliche Auskünfte einholen und geben, einen Tisch reservieren, in einer Bar oder einem Restaurant etwas bestellen, ein Hotelzimmer buchen und einchecken, einkaufen gehen. Der Kurs ist ganz bewusst nicht als Grammatik- oder Sprachkurs im traditionellen Sinne konzipiert.
Spanisch gewinnt weltweit an Bedeutung – beruflich wie privat. In diesem Bildungsurlaub für Anfänger*innen und Teilnehmende mit ersten Vorkenntnissen erhältst du einen praxisnahen und kommunikativen Einstieg in die spanische Sprache. Du lernst auf abwechslungsreiche Weise grundlegende Grammatik, wichtigen Wortschatz sowie eine einfache Verständigung im Alltag, auf Reisen und im beruflichen Umfeld. Dabei stärkst du Schritt für Schritt deine Sprachpraxis und dein Selbstvertrauen beim Sprechen. Hinweis: Für diesen Kurs hat die Volkshochschule Esslingen eine Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt. 30 % bzw.70 % Zuschuss zur Kursgebühr sind möglich, wenn das Ministerium unseren Antrag bewilligt. Ein Zuschuss von 30 % der Kursgebühr ist möglich, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft. - Sie sind Unternehmer/-in oder Freiberufler/-in. - Sie sind Existenzgründer/-in oder gründungswillig. - Sie sind Wiedereinsteiger/-in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.). 70 % Ermäßigung können Sie erhalten, wenn Sie darüber hinaus das 55. Lebensjahre vollendet oder keinen Berufsabschluss haben.
